Die Herstellergarantie bleibt erhalten
Die europäische Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) stellt freie Werkstätten rechtlich den Vertragspartnern der Marken gleich. Wartung und Reparatur außerhalb der Vertragswerkstatt haben keinen Einfluss auf die Herstellergarantie – solange nach den Vorgaben des Herstellers und mit Ersatzteilen entsprechender Qualität gearbeitet wird.
Genauso arbeiten wir: nach den Serviceintervallen und Vorgaben des Herstellers, mit Originalteilen oder Teilen gleichwertiger Qualität – je nachdem, welche Variante Sie im Kostenvoranschlag wählen. Die durchgeführten Arbeiten tragen wir in das Serviceheft ein – im gedruckten Heft ebenso wie im digitalen Serviceregister.
Garantie auf unsere Arbeit
Auf unsere Arbeit und die eingebauten Teile gilt die gesetzliche Gewährleistung – für Lack- und Karosseriearbeiten genauso wie für Mechanik.
Wenn nach der Heimfahrt ein Mangel auftritt
Melden Sie sich zuerst bei uns – per Telefon, WhatsApp oder E-Mail – und schicken Sie Fotos oder ein kurzes Video. Vieles lässt sich so aus der Ferne einschätzen, und wir sagen Ihnen offen, ob eine Fahrt zu uns nötig ist. Ist sie es, vereinbaren wir einen festen Termin, damit Ihr Auto sofort drankommt. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.
Ihr Ansprechpartner bleibt derselbe
Jan Bálek, der Inhaber, mit dem Sie den Auftrag besprochen haben, ist auch bei einer Reklamation Ihr Ansprechpartner – per Telefon, E-Mail oder WhatsApp. Sie müssen nichts ein zweites Mal erklären und nichts auf Tschechisch klären.
Haben Sie eine Frage zur Garantie für eine konkrete Reparatur?
Fragen Sie uns, bevor Sie sich entscheiden.